Röntgenverfahren
Röntgen
- Das Röntgen ist eine Möglichkeit eventuelle Frakturen oder Knochenfehlstellungen zu erkennen
- Außerdem kann man mit Hilfe eines Iod- oder bariumhaltiges Kontrastmittel verschiedenste Organe, wie zum Beispiel die Nieren, Speiseröhre und Harnwege sichtbar machen.
- Es ist auch eine Orientierung bei chirurgischen Eingriffen (z.B. um die Lage von Knochen, Implantaten, Herzschrittmachern, überprüfen)
Röntgendurchleuchtung
- Durch die dynamische Bilddarstellung können funktionelle Vorgänge über einen kurzen Zeitraum hinweg beobachtet werden
- Um bestimmte Organe sichtbar zu machen wird auch hier ein Kontrastmittel benutzt
- Anwendungsbeispiele sind:
o
Diagnostik im Bereich des Magen-Darm-Trakts,
o
Angiographie (Positionierung eines Katheters),
o
Darstellung intrathorakaler Organbewegungen
(Mediastinum, Zwerchfell)
Mammographie
- Bei der Mammographie wird speziell von der Brust Röntgenaufnahmen gemacht, dies kann sowohl bei Frau und Mann gemacht werden
- Diese Methode wird durchgeführt, um Brustkrebs rechtzeitig bei dem Patienten zu erkennen
Computertomographie
Ein CT lässt sich im Prinzip für
alle Körperteile beziehungsweise Organe nutzen. Bei der Computertomographie
wird der Patient nicht von oben geröntgt, sondern „in Scheibchen geschnitten“.
- Kopf: Blutungen, Schlaganfall, Schädelbasisfrakturen, Hirntumoren
- Knochen: Komplizierte Brüche, zum Beispiel des Beckens, der Wirbelsäule, der Gelenke, sowie Bandscheibenvorfälle, außerdem Tumoren und deren Tochtergewulsten (Metastasen)
- Lunge: Lungenkrebs, Metastasen, Lungenentzündung
- Abdomen: Leberentzündung, Leberzysten, Leberkrebs, Lebermetastasen
- Magen, Darm: Abzesse bei Morbus Crohn, größere Tumoren sowie Tumoren im Enddarmbereich, Ausbreitungsdiagnostik von Tumoren im Bereich der Speiseröhre
- Gefäße: Akute Blutungen nach Unfällen oder Aneurysmen
Aufgaben des GKP´s bei der Vorbereitung zum Röntgen
- Beim Röntgen sollte darauf geachtet werden, dass z.B. Schmuckgegenstände die zu röntgende Stelle nicht verdecken
- Bei der Diagnostik von Nieren, Galle und Magen-Darm-Trakt muss der Patient nüchtern sein, sowie bei der Computertomographie
- Die GKP muss demzufolge darauf achten, bzw. den Patienten darauf hinweisen nüchtern zu bleiben. Zudem muss der Patient eventuell von der GKP beim Röntgenvorgang gehalten werden
- Es wird auch von der GKP ein Röntgenbescheid fertiggestellt, auf den der Arzt auch nähere Beschreibungen macht, wo und was geröntgt werden soll
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